Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie e.V.

Außerordentliche (aoM) und ordentliche (oM) Mitgliedschaft

Es gibt in der DGfP zwei Formen bzw. Stufen der Mitgliedschaft: außerordentliche (aoM) und ordentliche (oM) Mitgliedschaft. Die Regelungen zur Mitgliedschaft in der DGfP sind in §3 der Satzung beschrieben. Bei der aoM wird zusätzlich unterschieden zwischen der Mitgliedschaft in einer der fünf Sektionen und einer sektionsungebundenen aoM.

außerordentliche Mitgliedschaft (aoM) sektionsgebunden

Diese Form der aoM streben Personen an, die aufgrund ihrer Weiterbildung(en) genau wissen, welche der fünf Sektionen aufgrund der dortigen Referenztheorien für sie "passt". Die Voraussetzungen dafür regeln die einzelnen Sektionen in ihren Standards (*1).

außerordentliche Mitgliedschaft (aoM) sektionsungebunden

Diese Form der aoM ist für Personen interessant, die entweder eine Weiterbildung gemacht haben, die nicht glatt in eine unserer Sektionen "passt" oder die noch nicht genau wissen, wo und wie intensiv sie sich zuordnen wollen (*2).

ordentliche Mitgliedschaft (oM)

Die oM kann über die aoM in einer fünf Sektionen erworben werden. Die Voraussetzungen dafür sind in den Standards der jeweiligen Sektion geregelt.


(*1)
"Die außerordentliche Mitgliedschaft können Personen erwerben, die sich in einem Ausbildungsgang befinden, der zu einer fachlichen Qualifikation nach § 3, Abs. 2a [oM], führt." (§3, Abs. 2b1 Satzung DGfP)
 
(*2)
"Die außerordentliche Mitgliedschaft können Personen erwerben, die mindestens 240 Stunden einer pastoralpsychologisch relevanten Weiterbildung absolviert und an einem Jahreskongress der DGfP teilgenommen haben." (§3, Abs. 2b2 Satzung DGfP) zu den Voraussetzungen gehören außerdem zwei Empfehlungen von DGfP-Mitgliedern und/oder ein Aufnahmegespräch.

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