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Tilman Kingreen, Martina Rambusch-Nowak, Martin Jochen Wittschorek
Mitglieder der Sektion PPS haben eine theologisch-religiöse Kompetenz DGfP/PPS (erworben im Theologiestudium oder Äquivalent) und eine humanpsychologische Kompetenz im Sinne des personzentrierten Ansatzes (erworben in der GwG-Ausbildung oder Äquivalent). Die Verknüpfung dieser Kompetenzen prägt ihre Haltung und Arbeitsweise. Die Mitgliedschaft in der Sektion trägt dazu bei, diese spezifische Haltung und Arbeitsweise zu erhalten, weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Außerordentliche Mitgliedschaft bedeutet, dass jemand personzentriert unterwegs ist und die Verbindung mit der PPS nutzt, um sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln.
Ordentliche Mitgliedschaft bedeutet, dass jemand nach der Haltung und Methode des personzentrierten Ansatzes und in Übereinstimmung mit den Kriterien der DGfP arbeitet.
- Theologische Qualifikation (in der Regel ein abgeschlossenes theologisches/religionspäda-gogisches Hochschulstudium, Äquivalente sind möglich)
- Tätigkeit in einem seelsorglichen/psychosozialen Arbeitsfeld
- Abschluss einer der folgenden Weiterbildungsgänge:
o Personzentrierte Seelsorge, Grundstufe (DGfP/PPS)
o Personzentrierte Beratung, Grundstufe (GwG Modul 1 und Modul 2)
- Verpflichtung zur eigenen Supervision,
- Anerkennung der ethischen Grundsätze der DGfP
- Gespräch mit der Aufnahmekommission
- Entrichtung der Aufnahmegebühr
- Erfüllung der Voraussetzungen für die außerordentliche Mitgliedschaft
- ständige Supervision der pastoralpsychologischen Tätigkeit seit Aufnahme als ao. M.
- Abschluss einer der folgenden Weiterbildungsgänge:
o Personzentrierte Seelsorge, Aufbaustufe (DGfP/PPS)
o Personzentrierte Beratung, Aufbaustufe (GwG Modul 3)
o Ausbilder-Ausbildung in einer der o.g. Grundstufen
o Supervision (DGfP bzw. GwG)
o Äquivalente
- seelsorgliches/pastoralpsychologisches Tätigkeitsfeld seit mindestens drei Jahren,
- Kolloquium in der Aufnahmekommission über ein eigenes „Werkstück“ aus einem Feld der Pastoralpsychologie.
- Entrichtung der Aufnahmegebühr
Mit der ‚Ordentlichen Mitgliedschaft‘ sind auch die Voraussetzung für den Titel ‚Berater*in DGfP‘ erfüllt
Für die Inanspruchnahme der Aufnahmekommission wird ein Betrag in Höhe von z. Zt. 100.- € festgelegt. Dieser Betrag wird bei Antragstellung auf das Konto der DGfP überwiesen.
Die Aufnahmekommission der Sektion PPS besteht aus drei Personen. Wenn Sie Mitglied werden möchten, wenden Sie sich bitte an die oder den Vorsitzende*n:
https://www.pastoralpsychologie.de/weiterbildung-mitgliedschaft/wbks-formalia/ansprechpartnerinnen
Zum Erhalt und zur Vertiefung der pastoralpsychologischen Kompetenz ist es notwendig, regelmäßig die eigene Arbeit zu reflektieren und an Fortbildungen teilzunehmen.
Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie e.V.
Huckarder Str. 10-12, Union Gewerbehof
D-44147 Dortmund
Telefon: +49 (0)231 14 59 69
Mobil: +49 (0)178 5082 535
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