Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie e.V.

GPP

Gestaltseelsorge und Psychodrama in der Pastoralarbeit

Begegnung des Menschen

Psychodrama nach Moreno geht von der Begegnung des Menschen in seinen psychosozialen und transzendenten Netzwerken aus. Gearbeitet wird mit Techniken wie Rollentausch, Spiegeln, Doppeln, kreativem und spontanem Spiel.

Integrations- und Heilungsprozesse

Gestaltseelsorge fördert, ausgehend von Perls Gestalttherapie, die Integrations- und Heilungsprozesse beim Einzelnen und in der Gruppe. Die Methodenvielfalt bei der Arbeit mit Konflikten und seelischen Nöten sowie kreative Erfahrungen des Glaubens sind Stärken dieses Ansatzes.

Professionalisierung

Beide Verfahren bieten eine berufsbegleitende Weiterbildung an, die der seelsorgerlichen und pastoralpsychologischen Professionalisierung der Beratung, Seelsorge, Supervision und Gemeindearbeit dient

Der GPP-Vorstand

Marco Kosziollek, Bernd Paulus, Bernhard Memering

Standards Psychodrama

  • Standards Psychodrama

    Die Weiterbildung im Rahmen des Curriculums Psychodrama in Seelsorge und Pastoralarbeit erfolgt nach den Standards der Sektion Gestaltseelsorge und Psychodrama in der Pastoralarbeit (GPP).


    Gestalttherapie und Psychodrama, zwei exponierte Verfahren im Bereich der Humanistischen Psychologie, haben - bei aller Unterschied-lichkeit im einzelnen - Gemeinsamkeiten hinsichtlich des Wertesystems, für das sie einstehen:

    • Achtung vor dem Menschen und seiner individuellen Entwicklung,
    • Förderung der Beziehungsfähigkeit sowie
    • Förderung individueller und sozialer Verantwortung.

    Beide Verfahren wirken seit langem und auf vielfältige Weise in kirchliche Fort- und Weiterbildungen hinein. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Seelsorge und Pastoralarbeit.
    Die Unaufgebbarkeit des Spannungsverhältnisses zwischen Psychologie und Theologie wird als reizvolle und notwendige Zumutung und Herausforderung angesehen. Ziel ist es – zwischen Entwicklung und Begrenzung – zu einer persönlichkeitsspezifischen Lebens- und Glaubensgestalt zu finden, sowie eine seelsorgerliche und pastoralpsychologische Identität und Professionalität zu ermöglichen.

  • Welche Zielgruppe will das Curriculum ansprechen?

    Angesprochen sind im pastoralem Feld Tätige, wie Pfarrer und Pfarrerinnen, Priester, Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen, Diakone und Diakoninnen, Religionspädagoginnen und Religionspädagogen, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die beruflich oder ehrenamtlich als Seelsorger und Seelsorgerinnen in kirchlichen Beratungsstellen oder mit speziellem Auftrag (z.B. in Kliniken, Schulen, Strafanstalten, Alteneinrichtungen) arbeiten.

  • Welche Zulassungsvoraussetzungen sind nötig?

    Die Bewerber und Bewerberinnen sollen ein abgeschlossenes Studium (Universität, Fachhochschule) vorweisen können und möglichst mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung im kirchlich-diakonischen Arbeitsfeld haben. Für die Supervisions- und Weiterbildungsstufe ist eine mindestens 2-jährige hauptamtliche Berufstätigkeit im kirchlichen Kontext Voraussetzung.

  • Ziele der pastoralpsychologischen Weiterbildung mit Psychodrama
    •  Sich selbst und andere in den sozialen, lebensgeschichtlichen und spirituellen Bezügen wahrnehmen und respektieren.
    • Das kreative Potential des einzelnen und einer Gruppe entdecken und entfalten.
    • Traditionen und Ausdrucksformen des Glaubens verstehen und vermitteln, sowie die Klärung und Entwicklung eines persönlichkeitsspezifischen Glaubens fördern.
    • Theologische und methodische Konzepte von Pastoralpsychologie und Seelsorge kennen lernen und das eigene Konzept begründen, anwenden und weiterentwickeln.
  • Das psychodramatische Verfahren und seine Relevanz für die Pastoralarbeit

    Der triadische Ansatz Morenos umfasst die Bereiche: Psychodrama, Gruppentherapie und Soziometrie. Moreno gilt als einer der Begründer der Gruppentherapie. Mit Hilfe soziometrischer Verfahren werden soziale und persönliche Beziehungsstrukturen in einer Gruppe (oder in der Gesellschaft) anschaulich gemacht.

    Das methodische Repertoire von Psychodrama und Soziometrie ist eine wirkungsvolle Unterstützung insbesondere dort, wo kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Gruppen arbeiten. Auch in der Vielfalt der Rollen und Aufgabenfelder, die eine Pfarrerin oder ein Pfarrer wahrzunehmen hat, können Erfahrungen mit dem Psychodrama sowie gruppendynamische und soziometrische Erkenntnisse hilfreich sein. 
    Psychodrama kann „als diejenige Methode bezeichnet werden, welche die Wahrheit der Seele durch Handeln ergründet“ (Moreno). Im Unterschied zu allen „klassischen" Therapieverfahren betont das Psychodrama die Handlung. 
    Ist die klassische Psychoanalyse bestrebt, die „Wahrheit der Seele“ durch freie Assoziation, Traum, Tagtraum und Phantasie zu ergründen, so strebt das Psychodrama danach, in der Handlung, im Spiel und im zwischenmenschlichen kommunikativen Geschehen mit den tieferen Seelenschichten in Berührung zu kommen. 
    Auf der psychodramatischen Bühne werden sowohl frühe kindliche Traumata als auch aktuelle Lebensthemen spielerisch wiederholt und durchgearbeitet. In der Wiederholung des Traumatischen durch die Handlung auf der psychodramatischen Bühne liegt das, was in der Psychoanalyse mit Durcharbeiten gemeint ist: das bewusste Noch-Einmal-Erleben und damit die Integration des Konflikts aus seiner unbewussten (neurotischen) Kompromissbildung in das Bewusstsein mit der Möglichkeit, neue Handlungskompetenz zu erfahren. In diesem Sinne ist für Moreno „jedes wahre zweite Mal die Befreiung vom ersten." 
    Psychodrama ist von seinem Ursprung her eine therapeutische Theorie und Praxis für und mit Gruppen. Für die pastorale Arbeit bedeutet dies zunächst, dass sich Psychodrama überall dort fruchtbar machen lässt, wo es um die Entfaltung und Erweiterung der Erlebens- und Verhaltensspielräume einzelner Menschen in ihren jeweiligen Beziehungsgeflechten geht. 
    Wenn pastorales Handeln heilende Kräfte in Individuen wie auch in Gruppen mobilisieren und Menschen und Gruppen auf ihrer Suche nach dem Ursprung und Sinn des Lebens begleiten möchte, kann das Psychodrama dazu einen eigenen Beitrag leisten.

  • Curricularer Aufbau und zeitlicher Umfang der Weiterbildung

    1. Grundstufe

    Nach einem Einführungs- und Zulassungsseminar (Wochenend-Seminar) beginnt die Weiterbildung in einer fortlaufenden geschlossenen Weiterbildungsgruppe von ca. 8 – 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Weiterbildungsgruppe trifft sich in der Regel zu dreitägigen Seminaren in der Woche oder an Wochenenden. Der zeitliche Umfang beträgt 24 Stunden à 45 Minuten entsprechend drei Weiterbildungseinheiten (WE).

    1.1 Ziele

    In der fortlaufenden geschlossenen Weiterbildungsgruppe geht es schwerpunktmäßig um Selbsterfahrung in der Gruppe (Kennen lernen und Durcharbeiten der eigenen Lebensthemen). Darüber hinaus geht es um das Erlernen methodischen Repertoires von Psychodrama und Soziometrie sowie um die Wahrnehmung und das Begreifen gruppendynamischer Prozesse. 

    1.2 Voraussetzungen

    • Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (s.o.)
    • Einführungs- und Zulassungsseminar
    • Ein Erstinterview mit dem/der Weiterbildner/in

    1.3 Umfang und Inhalt der Weiterbildung in der Grundstufe

    • Selbsterfahrung in der fortlaufenden geschlossenen Weiterbildungsgruppe (312 Stunden à 45 Min., entsprechend 39 Weiterbildungseinheiten in 13 Gruppentreffen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren)
    • Vier Sonderseminare mit pastoralpsychologischer und psychodramatischer Thematik 
    • Zwei Theorieseminare 
    • Zwei Protokolle über ein eigenes oder ein beobachtetes Protagonisten- oder Gruppenspiel 
    • Ein Referat zu einem psychodramatischen oder einem pastoralpsychologischem Thema 
    • Dreizehn Einzelsupervisionen:
      Ziel dieser Einzelsupervisionen ist es, die eigene berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit zu reflektieren und zu entwickeln. Dabei soll insbesondere der Zusammenhang von beruflicher bzw. ehrenamtlicher Tätigkeit und eigener Person beachtet werden. Die Supervision sollte bei einer supervisorisch qualifizierten Psychodramatikerin bzw. einem supervisorisch qualifizierten Psychodramatiker erfolgen.
    • Selbststudium
      Nach dem Abschluss der Grundstufe kann die Graduierung Assistent/in für Psychodrama in Seelsorge und Pastoralarbeit (DGfP/GPP) erworben werden. Die Kursleitung stellt ein entsprechendes Zertifikat aus. Mit der Empfehlung zur Anwenderstufe kann die außerordentliche Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP/GPP) bei der Weiterbildungskommission der GPP beantragt werden.Darüber hinaus kann die Leitung der Grundstufe einzelnen Weiterbildungskandidaten und -kandidatinnen empfehlen, die Weiterbildung in der Anwendungsstufe fortzusetzen.
  • 2. Anwendungsstufe

    2.1 Ziele

    In der Anwendungsstufe sollen Weiterbildungskandidat/innen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld eigenständig psychodramatisch arbeiten. Die eigenständige psychodramatische Arbeit wird supervisorisch begleitet.

    2.2 Voraussetzungen

    • Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (s. Seite 2)
    • Zertifizierter  Abschluss der Grundstufe des Weiterbildungscurriculums „Psychodrama in Seelsorge und Pastoralarbeit“ oder der zertifizierte Abschluss der Grundstufe einer anderen anerkannten Psychodrama-Weiterbildung.
    • Schriftliche Empfehlung zur Anwenderstufe von der Leitung der Grundstufe 

    2.3 Umfang und Inhalt der Weiterbildung in der Anwendungsstufe

    • Fortlaufende geschlossene Weiterbildungsgruppe
      (168 Stunden à 45 Min., entsprechend 21 Weiterbildungseinheiten): Selbsterfahrung in der Gruppe, Begleitung von Gruppenprozessen, übende Leitung von Protagonisten- und Gruppenspielen, theologische und pastoralpsychologische Reflexion psychodramatischen Handelns.
    • Einzelsupervision
      (15 Stunden à 45 Minuten) 
    • Gruppensupervision 
      (48 Stunden à 45 Min., entsprechend 3 Weiterbildungseinheiten).
    • 2 Sonderseminare mit pastoralpsychologischer und psychodramatischer Thematik.
    • 1 Theorieseminar zur Reflexion und Vertiefung psychodramati-scher und pastoralpsychologischer Themenbereiche, insbesondere im Hinblick auf die eigene psychodramatische Praxis . 
    • Selbststudium
    • Dokumentation und Auswertung des Gelernten
    • Schriftliche Arbeit über ein pastoralpsychologisches Thema im Kontext der eigenen Anwendung von Psychodrama.

     

    Der Abschluss der Anwendungsstufe erfolgt durch ein Kolloquium innerhalb der Weiterbildungsgruppe mit der Kursleitung und ei-nem/einer kooptierten DGfP-Weiterbildner/in auf der Grundlage der eingereichten schriftlichen Arbeit. Nach dem  Abschluss der Anwendungsstufe kann die Graduierung Leiter/in für Psychodrama in Seelsorge und Pastoralarbeit erworben werden. Die Kursleitung stellt ein entsprechendes Zertifikat aus.
    Auf Antrag bei der Weiterbildungskommission der Sektion GPP kann die ordentliche Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP/GPP) erworben werden.

  • 3. Supervisionsstufe

    3.1 Ziele

    In der Supervisionsstufe sollen die Weiterbildungskandidaten und -kandidatinnen für die Supervision von Einzelnen, Gruppen und Teams in kirchlichen und anderen Arbeitsfeldern qualifiziert werden. Ziele der Weiterbildung sind:

    • Diagnostische Kompetenz
    • Handlungskompetenz
    • Gruppenanalytische Kompetenz
    • Feldkompetenz
    • Methodenkompetenz
    • Kreative Kompetenz
    • Soziometrische Kompetenz
    • Systemische Kompetenz
    • Theoriekompetenz
    • Pastoralpsychologische und theologische Kompetenz

    3.2 Voraussetzungen

    • Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (s. Seite 2)
    • Erfolgreicher Abschluss der Anwendungsstufe.
    • Schriftliche Empfehlung der Weiterbildungsleitung der Anwendungsstufe

    3.3 Umfang und Inhalt

    Die Pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision dauert in der Regel zwei Jahre. 

    • Fortlaufenden geschlossenen Weiterbildungsgruppe (120 Stunden à 45 Minuten, entsprechend 15 Weiterbildungseinheiten): 
    • Weiterbildung in Supervisionstheorie (24 Stunden), 
    • Supervisionstraining in der Gruppe (80 Stunden), 
    • Selbsterfahrung in der Gruppe (16 Stunden)

    Darüber hinaus: 

    • Eigene supervisorische Praxis: Lernsupervision (120 Stunden à 45 Minuten)
    • Supervision der eigenen supervisorischen Praxis: Lehrsupervision (93 Stunden à 45 Minuten – davon 21 Stunden Einzelsupervision und 72 Stunden entsprechend 9 WE Gruppensupervision)
    • Theorie und Methodik der Supervision (144 Stunden à 45 Minuten in 6 Theorieseminaren entsprechend 18 WE), sektionsübergreifend möglich
    • Selbststudium von Theorie und Methodik der Psychodrama-Supervision 
    • Gegenseitige Supervision in der Gruppe der Weiterbildungskandidat/innen: Peer-Intervision (60 Stunden)
    • Eine schriftliche Abschlussarbeit
    • Abschlusskolloquium

    Die Anerkennung erfolgt nach:

    • Antrag an die Weiterbildungskommission
    • Nachweis der absolvierten Weiterbildungsbestandteile
    • Schriftliche Reflektion eines Supervisionsprozesses (Abschlussar-beit)
    • Empfehlung der Leitung der fortlaufenden Weiterbildungsgruppe
    • Empfehlung des Lehrsupervisors/der Lehrsupervisorin
    • Kolloquium mit der Weiterbildungskommission der GPP

    Die Anerkennung als Supervisor/Supervisorin wird von der Weiterbildungskommission ausgesprochen. Es wird der Titel „Supervisor/Supervisorin DGfP“ verliehen. Dies wird von der Sektion zertifiziert.

  • 4. Weiterbildnerstufe

    4.1 Ziele

    In der Weiterbildnerstufe sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, selbstständig Weiterbildungsgruppen im Rahmen des Curriculums Pastoralpsychologische Weiterbildung „Psychodrama in Seelsorge und Pastoralarbeit“ zu leiten.

    4.2 Voraussetzungen

    • Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen (s. Seite 2)
    • Abschluss der Weiterbildung in Supervision (DGfP) sowie Empfehlungen von zwei Weiterbildnern/Weiterbildnerinnen der Sektion GPP.

    4.3 Umfang und Inhalt

    Die Weiterbildung in der Weiterbildnerstufe umfasst in der Regel 3- 4 Jahre. Inhalte der Weiterbildung sind:

    • 312 Std. (à 45 Min.) Co-Leitung von mindestens einer fortlaufenden,  geschlossenen Weiterbildungsgruppe in der Grundstufe (39 WE )
    • 168 Std. (à 45 Min. ) Co-Leitung von mindestens einer fortlaufenden, geschlossenen Weiterbildungsgruppe in der Anwendungsstufe  (21 WE)
    • 106 Std. Kollegiale Supervision (Vor- und Nachbesprechung der Weiterbildungsleiter/innen)
    • 48 Std. (à 45 Min.): Eigene Leitung (unter Begleitsupervision) - von 2 PD-Sonderseminaren (6 WE)
    • 26 Std. (á 45 Min.) Begleitsupervision während der Kurse und Seminare
    • 24 Std. (á 45 Min.) eigene Supervisionsangebote für Weiterbildungsstufe (3 WE) 
    • 8 Std. (à 45 Min.) Weiterbildner-Training in der geschlossenen fortlaufenden Weiterbildungsgruppe der Co-Leiter/innen (10 WE)

    Die Anerkennung als Weiterbildner bzw. als Weiterbildnerin erfolgt nach:

    • Nachweis der absolvierten Weiterbildung
    • Empfehlung des Begleitsupervisors bzw. der Begleitsupervisorin
    • Antrag an die Weiterbildungskommission
    • Kolloquium mit der Weiterbildungskommission, in der mindestens ein verfahrensspezifischer Weiterbildner bzw. Weiterbildnerin sein muss; ggf. wird die Weiterbildungskommission dafür erweitert.

     

    Die Anerkennung als Weiterbildner bzw. als Weiterbildnerin wird von der Weiterbildungskommission (DGfP/GPP) ausgesprochen.
    Es wird der Titel „Weiterbildner/Weiterbildnerin (DGfP/GPP)“ verliehen. Dies wird von der Sektion zertifiziert.

    Lehrsupervisor bzw. Lehrsupervisorin (GPP)

    Nach mindestens dreijähriger Praxis als Weiterbildnerin bzw. als Weiterbildner kann die Weiterbildungskommission der Sektion GPP auf Antrag die Ernennung zum „Lehrsupervisor (DGfP)“ bzw. zur 
    „Lehrsupervisorin (DGfP)“ empfehlen. Die Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) stellt darüber ein entsprechendes Zertifikat aus.
    Ein Merkblatt über die Voraussetzungen zur Anerkennung kann bei der Weiterbildungskommission der Sektion GPP angefordert werden.

Standards „Gestalttherapeutische Seelsorge und Supervison“

  • 1. Selbstverständnis der Sektion und Mitgliedschaft

    Gestaltseelsorge und Psychodrama, zwei exponierte Verfahren im Bereich der Humanistischen Psychologie, haben, bei aller Unterschiedlichkeit im einzelnen, Gemeinsamkeiten für das Wertesystem, für das sie einstehen:

    • Achtung vor dem Menschen und seiner individuellen Entwicklung 
    • Förderung der Beziehungsfähigkeit 
    • Förderung individueller und sozialer Verantwortung 

    Beide Verfahren wirken seit langem auf vielfältige Weise in die kirchliche Fort- und Weiterbildung hinein. 
    Die Verbindung von Psychologie und Theologie wird als reizvolle und notwendige Herausforderung angesehen. Ziel ist es, zwischen Entwicklung und Begrenzung zu einer persönlichkeitsspezifischen Lebens- und Glaubensgestalt zu finden, sowie eine seelsorgliche und pastoralpsychologische Identität und Professionalität zu ermöglichen.
    Die Mitglieder der Sektion sind in kirchlichen, religionspädagogischen und diakonischen Handlungsfeldern sowie an Weiterbildungsinstituten oder Hochschulen tätig. Sie teilen das Interesse an pastoralpsychologischen Fragestellungen und pflegen den fachlichen Austausch.
    Voraussetzung für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft in der Sektion ist ein abgeschlossenes theologisches oder religionspädagogisches Hochschulstudium (Äquivalente sind möglich) sowie eine abgeschlossene Weiterbildung im Bereich „Gestalttherapeutische Seelsorge“ oder „Psychodrama“.
    Die außerordentliche Mitgliedschaft in der Sektion kann nach 240 Stunden Weiterbildung in den o.g. Verfahren erworben werden. 

  • 2. Pastoralpsychologische Weiterbildungen in Gestalttherapeutischer Seelsorge, Supervision und Weiterbildungsleitung

    Zielgruppe für Weiterbildungen 
    Angesprochen sind Menschen in pastoralen Arbeitsfeldern, wie PfarrerInnen, Priester, PastoralreferentInnen, DiakonInnen, ReligionspädagogInnen, GemeindereferentInnen, Ordensleute, sowie MitarbeiterInnen, die beruflich oder ehrenamtlich als SeelsorgerInnen in kirchlichen Beratungsstellen oder mit speziellem Auftrag z.B. in Kliniken, Schulen, Strafanstalten, Alteneinrichtungen arbeiten.

    Zulassungsvoraussetzungen 
    Die BewerberInnen sollen ein abgeschlossenes Studium (Universität, Fachhochschule) vorweisen können und möglichst über mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung im kirchlich-diakonischen Arbeitsfeld verfügen.
    Für die Zulassung zur Weiterbildung Supervision ist der Abschluss der Weiterbildung Gestalttherapeutische Seelsorge mit der Empfehlung der Leitung der Weiterbildungsgruppe erforderlich. Bei DGfP-fremder Leitung ist zusätzlich die Empfehlung der verfahrensspezifischen Mitglieder der Weiterbildungskommission nötig.

    Ziele und inhaltliche Schwerpunkte der Weiterbildung 
    Person, Lebenshintergrund und Seelsorgeverständnis 
    Wichtigstes “Instrument” der Seelsorge sind die SeelsorgerInnen mit der eigenen Person. Wenn wir andere Menschen in den Spannungsfeldern des Lebens, in ihrer Lebenslust und Lebensangst, in ihren Krisen und Konflikten, in ihrem Neubeginn und Wandel seelsorglich begleiten, sind wir stets mit unserer ganzen Person gefordert. Wir müssen bewußt mit unseren eigenen Fähigkeiten und Grenzen sowie Ängsten umgehen können. Wir müssen zwischen Ich und Du, zwischen Mein und Dein unterscheiden können, damit wir nicht die eigenen ungelösten Probleme, unerfüllten Wünsche und Machtbedürfnisse unreflektiert in die Begegnung mit Ratsuchenden hineintragen. Grundlegend für die Ethik der Gestalttherapeutischen Seelsorge ist es, anderen Menschen so zu begegnen, dass sie jeweils ihre eigene Entscheidung und den jeweils eigenen Weg finden können. Das erfordert von den SeelsorgerInnen in hohem Maße Arbeit an der eigenen Person. Entsprechend setzen wir in der Weiterbildung von GestaltseelsorgerInnen stets bei deren eigenen Erfahrungen und Bedürfnissen, Lebensvorstellungen und Seelsorgekonzepten an, mit dem Ziel, dass die TeilnehmerInnen im Hinhören auf andere und in Abgrenzung von anderen ihr eigenes Seelsorgeverständnis reflektieren und entwickeln können.

    Seelsorge für SeelsorgerInnen 
    Wir verstehen unsere Weiterbildungsgruppen immer auch als “Seelsorge für SeelsorgerInnen“, d.h. Seelsorge wird im Vollzug des Gruppenerlebens erfahren und gelernt. Als Kontext kommt dabei auch das jeweilige kirchliche Umfeld mit seinen Organisations- und Leitungsstrukturen, seinen Beziehungsdynamiken, seinen Norm- und Wertsetzungen in den Blick.

    Glaube und Theologie 
    Wie können biblische Texte und christliche bzw. religiöse Traditionen verantwortlich in die Seelsorge und in die pastorale Arbeit eingebracht werden? Mitunter stehen die eigene religiöse Prägung oder eine primär gedanklich gelernte Theologie einer lebensnahen Vermittlung von Glaubensinhalten im Wege. Es geht in den Weiterbildungsgruppen immer auch um ein Aufarbeiten der eigenen religiösen Biografie und um einen erfahrungsbezogenen und reflektierten Umgang mit biblischen Texten und dogmatischen Traditionen. Die Fähigkeit, christliche Überlieferung als Ausdruck gelebter Erfahrung deuten zu können, stellt eine wichtige Voraussetzung für die Klärung des eigenen Glaubens- und Seelsorgeverständnisses dar.

    Zum Verfahren der Gestalttherapeutischen Seelsorge 
    Das Verfahren der Gestalttherapeutischen Seelsorge wird durch Konzepte wie Korrespondenz, Figur / Grund, Mehrperspektivität, komplexe Bewusstheit, sozio-ökologische Wahrnehmung, kognitives, emotionales und soziales Lernen, Gesundheit und Kreativität u.a. charakterisiert. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Integrationsmodell, in dem u.a. die Aktive Psychoanalyse Ferenczis, die Gestalttherapie von Perls, das Psychodrama von Moreno sowie kognitive und leibtherapeutische Ansätze zu einem erlebnisaktivierenden Verfahren verbunden werden. Dementsprechend wird mit unterschiedlichen Methoden und Techniken gearbeitet, z.B. mit psychodramatischem Rollenspiel, kreativen Medien, Bibliodrama, Triadenarbeit, Einzel-Lehrtherapie. In der Weiterbildung werden die Bereiche Selbsterfahrung, Theorie und Supervision miteinander verbunden.

  • 2.1. Pastoralpsychologische Weiterbildung in Gestalttherapeutischer Seelsorge

    Je nach Weiterbildungsinstitut finden vor Beginn Zulassungsgespräche bzw. ein Zulassungsseminar statt. Die Weiterbildung ist in eine Grund- und eine Aufbaustufe gegliedert. Bis zu ihrem Abschluss nach der Anwenderstufe umfasst sie 820 Stunden. (Mit „Stunden“ sind in der Folge Unterrichtsstunden von 45 min gemeint. 8 Unterrichtsstunden sind eine Weiterbildungseinheit WE).
    Die Grund- und Aufbaustufe erfolgt in einer geschlossenen Weiterbildungsgruppe von ca. 4 - 10 TeilnehmerInnen. Die Stufen müssen nicht zwangsläufig unmittelbar zeitlich nacheinander absolviert werden.

    2.1.1. Grundstufe

    Die Grundstufe umfasst 240 Stunden (30 WE. Sie enthält folgende Elemente: 

    • Fortlaufende geschlossene Weiterbildungsgruppe (160 Stunden, 20 WE) 
      Hier geht es schwerpunktmäßig um Selbsterfahrung in der Gruppe, Kennenlernen und Durcharbeiten eigener Lebensthemen, Gruppendynamik, sowie erstes Kennenlernen des methodischen Repertoires.
    • Einzel-Lehrtherapie (mindestens 16 Stunden, 2 WE) 
      Bearbeitung und Vertiefung persönlich-biografischer Themen 
    • Zusatzseminar: Das eigene Seelsorgekonzept (32 Stunden, 4 WE) 
    • Teilnahme an einem Jahreskongress der DGfP (32 Stunden, 4 WE) 

     

    Mit dem Abschluss der Grundstufe wird eine pastoralpsychologische Basisqualifikation erworben, wie sie von den Kirchen häufig als Voraussetzung für eine Stellenbesetzung im Bereich Seelsorge erwartet wird. Das Weiterbildungsinstitut bescheinigt den Abschluss der Grundstufe. Bei Empfehlung durch die Leitung der Weiterbildungsgruppe ist ein Übergang in die Aufbaustufe möglich.
    Nach Abschluss der Grundstufe kann ein Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft in der DGfP gestellt werden. 

    2.1.2. Aufbaustufe

    Die Aufbaustufe umfasst 580 Stunden (72,5 WE). 
    In der Aufbaustufe werden die eigene Selbsterfahrung, das Durcharbeiten eigener Lebensthemen sowie das Verstehen von Gruppendynamik vertieft. Kenntnisse in Theorie und Methodik werden erweitert und die Arbeit mit Gestaltmethodik im eigenen Arbeitsfeld eingeübt und reflektiert.
    Vermittelt werden: 

    • theoretische Grundlagen der Gestalttherapie 
    • Methodenrepertoire und Interventionstechniken 
    • diagnostische Kompetenz 
    • Kenntnisse der Psychodynamik 
    • theologisch - seelsorgerische Reflexions- und Sprachkompetenz 

    Die Aufbaustufe beinhaltet folgende Elemente: 

    • fortlaufende geschlossene Weiterbildungsgruppe (320 Stunden, 40 WE) 
    • Einzel-Lehrtherapie (48 Stunden, 6 WE) 
    • Sonderseminare 
      1. Theorie und Methodik der Gestalttherapie (48 Stunden, 6 WE) 
      2. Zwei Seminare mit pastoralpsychologischer Thematik (64 Stunden, 8 WE) z.B. Seelsorgekonzept, Gottesbild und Menschenbild, Religiöse Biografie, Pastorale Identität 
    • Supervision (40 Stunden, 5 WE) 
      Gestalttherapeutische Supervision der eigenen Berufspraxis in der Gruppe. 
    • Selbststudium (60 Stunden, 7,5 WE) 
    • Abschlussarbeit Reflexion eines Seelsorgeprozesses. Die Arbeit sollte einen Umfang von ca. 15 Seiten haben. 

     

    Den Abschluss der Weiterbildung bildet ein Kolloquium am jeweiligen Ausbildungsinstitut auf Grundlage der schriftlichen Arbeit. Danach kann der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft in der DGfP bei der Weiterbildungskommission GPP gestellt werden.

  • 2.2. Pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision

    Die Weiterbildung qualifiziert für die Supervision von Einzelnen, Gruppen und Teams in kirchlichen und anderen Arbeitsfeldern. Sie setzt den Abschluss der Weiterbildung in gestalttherapeutischer Seelsorge voraus. Es bedarf einer Empfehlung durch die Leitung der Weiterbildungsgruppe.
    Vermittelt werden grundlegende supervisorische Kompetenzen wie gruppenanalytische Kompetenz, diagnostische Kompetenz, systemische Kompetenz, Feldkompetenz, Methodenkompetenz und mehr.
    Die Weiterbildung umfasst 590 Stunden und gliedert sich in folgende Elemente: 

    • Fortlaufende Weiterbildungsgruppe (180 Stunden, 22,5 WE) 
    • Lehrsupervision der eigenen Praxis (90 Stunden, 11,25 WE) 
       Die Gruppensupervison aus der Seelsorge-Aufbaustufe kann hier mit 40 Stunden (5 WE)  angerechnet werden. 
    • Theorieseminare (100 Stunden, 12,5 WE) 
       1. Theorie und Methodik der Supervision 
       2. Organisationsberatung 
    • Lernsupervision (120 Stunden,15 WE) 
      Eigene supervisorische Praxis als Einzel-, Gruppen- oder Teamsupervsion. 
    • Intervision in einer Peergroup (70 Stunden) 
    • Selbststudium von Theorie und Praxis der Supervision (30 Stunden) 
    • Abschlussarbeit mit Reflexion eines Supervisionsprozesses (ca. 15 Seiten) 

     

    Den Abschluss der Weiterbildung bildet ein Kolloquium mit der Weiterbildungskommission der Sektion GPP auf Grundlage der schriftlichen Arbeit. Mit der Anmeldung zum Kolloquium sind die Arbeit sowie der Nachweis der erforderlichen Weiterbildungsbestandteile bei der Weiterbildungskommission einzureichen. Bei erfolgreichem Abschluss wird der Titel „Supervisor/ Supervisorin DGfP“ verliehen. Die Zertifizierung erfolgt über die DGfP.

  • 2.3. Weiterbildungsleitung

    Voraussetzung für die Ausbildung zum „Weiterbildner / zur Weiterbildnerin GPP“ ist die Anerkennung als „Supervisor / Supervisorin DGfP“ sowie die Empfehlung der Leitung der Weiterbildung Supervision.
    In der Stufe Weiterbildungsleitung wird die Qualifikation zur selbständigen Planung und Leitung von Weiterbildungsgruppen in „Gestalttherapeutischer Seelsorge und Supervision“ erworben.
    Die Weiterbildung hat einen Umfang von 596 Stunden. 


    Sie umfasst folgende Elemente: 

    • CO- Leitung von zwei Weiterbildungsgruppen (mind. 320 Stunden, 40 WE) 
      Es muss sich um jeweils abgeschlossene Prozesse in der Seelsorge-Grundstufe, der Seelsorge-Aufbaustufe oder der Weiterbildung Supervision handeln.
    • Supervision dieser Co-Leitungen (100 Stunden, 12,5 EW) 
       Diese Supervision findet in der Regel durch die Weiterbildungsleitung im Rahmen des Kurses statt. 
    • Eigene Leitung von Seminaren zu pastoralpsychologisch relevanten Themen  (72 Stunden, 8 WE) 
    • Begleitsupervision der eigenen Weiterbildungsarbeit (24 Stunden, 3 WE) 
    • Weiterbildungstraining in einer geschlossenen Weiterbildungsgruppe (80 Stunden, 10 WE) 

    Die Anerkennung als WeiterbildnerIn erfolgt auf Empfehlung der BegleitsupervisorIn. Es findet ein Kolloquium mit der Weiterbildungskommission statt. Die Weiterbildung wird mit der Graduierung „Weiterbildnerin / Weiterbildner GPP“ abgeschlossen. Die Zertifizierung erfolgt über die Sektion GPP.

  • 2.4. LehrsupervisorIn (GPP)

    Wenn eine mindestens dreijährige Praxis als WeiterbildnerIn vorliegt, kann die Ernennung zur „LehrsupervisorIn GPP“ erfolgen. Die Zertifizierung erfolgt durch die DGfP. Ein Merkblatt über die Voraussetzungen zur Anerkennung kann von der Weiterbildungskommission der Sektion GPP angefordert werden.

  • 3. Qualitätssicherung

    Alle ordentlichen Mitglieder der Sektion sind zur kontinuierlichen Fortbildung und zur Reflexion der eigenen pastoralpsychologischen Arbeit verpflichtet. Nach der Anerkennung als „Supervisor / Supervisorin DGfP“ wird der Nachweis supervisionsrelevanter Fortbildungen erwartet. Als solche gelten auch die Jahreskongresse der DGfP und Sektionstagungen.
    Die Standards werden spätestens nach sieben Jahren einer Prüfung unterzogen. 

Standards Lehrsupervision

  • Standards Lehrsupervision

    1. Aufgaben
    1.1 Durchführung der Kurse in der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Supervision
    1.2 Lehrsupervision für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Anwendungsstufe und der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Supervision .
    1.3 Lehrsupervision für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Pastoralpsychologischen Weiterbildung zum Weiterbildner, Weiterbildnerin (GPP)
    1.4 Durchführung des Weiterbildungstraining für Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Weiterbildung zum Weiterbildner, zur Weiterbildnerin
    1.5 Kontrollsupervision für Leiterinnen und Leiter der Weiterbildungen Grund- und Anwendungsstufe, Supervision und zum Weiterbildner, zur Weiterbildnerin.

    2. Voraussetzungen
    Lehrsupervisorin bzw. Lehrsupervisor  kann werden, wer als Weiterbildnerin, Weiterbildner (GPP) anerkannt ist und drei Jahre eigene Praxis als Weiterbildnerin, Weiterbildner (GPP) nachweist und  mindestens eine Grund -und eine Anwendungsstufe mit Kontrollsupervision geleitet hat.
    Darüber hinaus müssen Supervisionsprozesse in unterschiedlichen Settings, d.h. Einzel-, Gruppen-, und Teamsupervisionen (Feldsupervision) außerhalb von Weiterbildungszusammenhängen nachgewiesen werden.
    Erwartet wird der Nachweis supervisionsrelevanten Fortbildung nach der Anerkennung als Supervisor/ Supervisorin DGfP, als solche gelten auch Jahreskongresse und Sektionstagungen(DGfP) und Kongresse der DGSv.

    3. Umfang und Inhalt
    3.1 Der Nachweis von 30 Stunden à 45 min Kontrollsupervisionen, begleitend zur Leitung von Grund- und Anwendungsstufe.
    3.2 Der Nachweis von 10 Supervisionsprozessen (Feldsupervision) in den Settings Einzel-, Gruppen-, und Teamsupervision (Auflistung).
    3.3 Der Nachweis supervisionsrelevanter Fortbildung und/ oder Weiterbildung nach der Anerkennung als Supervisor/Supervisorin DGfP über 100 Stunden á 45 min. ( entspricht 4 Kongressen über 3 Tage)

    4. Anerkennungsverfahren
    4.1 Die Weiterbildungskommission überprüft den Antrag auf Vollständigkeit und spricht die Anerkennung als  Lehrsupervisor  bzw. Lehrsupervisorin  aus.
    4.2 Auf Empfehlung der Weiterbildungskommission stellt die Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) ein entsprechendes Zertifikat aus.

    5. Qualitätssicherung
    5.1 Regelmäßige Kontrollsupervision der Arbeit als Lehrsupervisor/ Lehrsupervisorin wird von der Sektion GPP erwartet.

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