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Marco Kosziollek, Bernd Paulus, Bernhard Memering
Die Weiterbildung im Rahmen des Curriculums Psychodrama in Seelsorge und Pastoralarbeit erfolgt nach den Standards der Sektion Gestaltseelsorge und Psychodrama in der Pastoralarbeit (GPP).
Gestalttherapie und Psychodrama, zwei exponierte Verfahren im Bereich der Humanistischen Psychologie, haben - bei aller Unterschied-lichkeit im einzelnen - Gemeinsamkeiten hinsichtlich des Wertesystems, für das sie einstehen:
Beide Verfahren wirken seit langem und auf vielfältige Weise in kirchliche Fort- und Weiterbildungen hinein. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Seelsorge und Pastoralarbeit.
Die Unaufgebbarkeit des Spannungsverhältnisses zwischen Psychologie und Theologie wird als reizvolle und notwendige Zumutung und Herausforderung angesehen. Ziel ist es – zwischen Entwicklung und Begrenzung – zu einer persönlichkeitsspezifischen Lebens- und Glaubensgestalt zu finden, sowie eine seelsorgerliche und pastoralpsychologische Identität und Professionalität zu ermöglichen.
Angesprochen sind im pastoralem Feld Tätige, wie Pfarrer und Pfarrerinnen, Priester, Pastoralreferenten und Pastoralreferentinnen, Diakone und Diakoninnen, Religionspädagoginnen und Religionspädagogen, Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten, Gemeindepädagoginnen und Gemeindepädagogen, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die beruflich oder ehrenamtlich als Seelsorger und Seelsorgerinnen in kirchlichen Beratungsstellen oder mit speziellem Auftrag (z.B. in Kliniken, Schulen, Strafanstalten, Alteneinrichtungen) arbeiten.
Die Bewerber und Bewerberinnen sollen ein abgeschlossenes Studium (Universität, Fachhochschule) vorweisen können und möglichst mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung im kirchlich-diakonischen Arbeitsfeld haben. Für die Supervisions- und Weiterbildungsstufe ist eine mindestens 2-jährige hauptamtliche Berufstätigkeit im kirchlichen Kontext Voraussetzung.
Der triadische Ansatz Morenos umfasst die Bereiche: Psychodrama, Gruppentherapie und Soziometrie. Moreno gilt als einer der Begründer der Gruppentherapie. Mit Hilfe soziometrischer Verfahren werden soziale und persönliche Beziehungsstrukturen in einer Gruppe (oder in der Gesellschaft) anschaulich gemacht.
Das methodische Repertoire von Psychodrama und Soziometrie ist eine wirkungsvolle Unterstützung insbesondere dort, wo kirchliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit Gruppen arbeiten. Auch in der Vielfalt der Rollen und Aufgabenfelder, die eine Pfarrerin oder ein Pfarrer wahrzunehmen hat, können Erfahrungen mit dem Psychodrama sowie gruppendynamische und soziometrische Erkenntnisse hilfreich sein.
Psychodrama kann „als diejenige Methode bezeichnet werden, welche die Wahrheit der Seele durch Handeln ergründet“ (Moreno). Im Unterschied zu allen „klassischen" Therapieverfahren betont das Psychodrama die Handlung.
Ist die klassische Psychoanalyse bestrebt, die „Wahrheit der Seele“ durch freie Assoziation, Traum, Tagtraum und Phantasie zu ergründen, so strebt das Psychodrama danach, in der Handlung, im Spiel und im zwischenmenschlichen kommunikativen Geschehen mit den tieferen Seelenschichten in Berührung zu kommen.
Auf der psychodramatischen Bühne werden sowohl frühe kindliche Traumata als auch aktuelle Lebensthemen spielerisch wiederholt und durchgearbeitet. In der Wiederholung des Traumatischen durch die Handlung auf der psychodramatischen Bühne liegt das, was in der Psychoanalyse mit Durcharbeiten gemeint ist: das bewusste Noch-Einmal-Erleben und damit die Integration des Konflikts aus seiner unbewussten (neurotischen) Kompromissbildung in das Bewusstsein mit der Möglichkeit, neue Handlungskompetenz zu erfahren. In diesem Sinne ist für Moreno „jedes wahre zweite Mal die Befreiung vom ersten."
Psychodrama ist von seinem Ursprung her eine therapeutische Theorie und Praxis für und mit Gruppen. Für die pastorale Arbeit bedeutet dies zunächst, dass sich Psychodrama überall dort fruchtbar machen lässt, wo es um die Entfaltung und Erweiterung der Erlebens- und Verhaltensspielräume einzelner Menschen in ihren jeweiligen Beziehungsgeflechten geht.
Wenn pastorales Handeln heilende Kräfte in Individuen wie auch in Gruppen mobilisieren und Menschen und Gruppen auf ihrer Suche nach dem Ursprung und Sinn des Lebens begleiten möchte, kann das Psychodrama dazu einen eigenen Beitrag leisten.
Nach einem Einführungs- und Zulassungsseminar (Wochenend-Seminar) beginnt die Weiterbildung in einer fortlaufenden geschlossenen Weiterbildungsgruppe von ca. 8 – 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Die Weiterbildungsgruppe trifft sich in der Regel zu dreitägigen Seminaren in der Woche oder an Wochenenden. Der zeitliche Umfang beträgt 24 Stunden à 45 Minuten entsprechend drei Weiterbildungseinheiten (WE).
In der fortlaufenden geschlossenen Weiterbildungsgruppe geht es schwerpunktmäßig um Selbsterfahrung in der Gruppe (Kennen lernen und Durcharbeiten der eigenen Lebensthemen). Darüber hinaus geht es um das Erlernen methodischen Repertoires von Psychodrama und Soziometrie sowie um die Wahrnehmung und das Begreifen gruppendynamischer Prozesse.
In der Anwendungsstufe sollen Weiterbildungskandidat/innen in ihrem jeweiligen Tätigkeitsfeld eigenständig psychodramatisch arbeiten. Die eigenständige psychodramatische Arbeit wird supervisorisch begleitet.
Der Abschluss der Anwendungsstufe erfolgt durch ein Kolloquium innerhalb der Weiterbildungsgruppe mit der Kursleitung und ei-nem/einer kooptierten DGfP-Weiterbildner/in auf der Grundlage der eingereichten schriftlichen Arbeit. Nach dem Abschluss der Anwendungsstufe kann die Graduierung Leiter/in für Psychodrama in Seelsorge und Pastoralarbeit erworben werden. Die Kursleitung stellt ein entsprechendes Zertifikat aus.
Auf Antrag bei der Weiterbildungskommission der Sektion GPP kann die ordentliche Mitgliedschaft in der Deutschen Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP/GPP) erworben werden.
In der Supervisionsstufe sollen die Weiterbildungskandidaten und -kandidatinnen für die Supervision von Einzelnen, Gruppen und Teams in kirchlichen und anderen Arbeitsfeldern qualifiziert werden. Ziele der Weiterbildung sind:
Die Pastoralpsychologische Weiterbildung in Supervision dauert in der Regel zwei Jahre.
Darüber hinaus:
Die Anerkennung erfolgt nach:
Die Anerkennung als Supervisor/Supervisorin wird von der Weiterbildungskommission ausgesprochen. Es wird der Titel „Supervisor/Supervisorin DGfP“ verliehen. Dies wird von der Sektion zertifiziert.
In der Weiterbildnerstufe sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen, selbstständig Weiterbildungsgruppen im Rahmen des Curriculums Pastoralpsychologische Weiterbildung „Psychodrama in Seelsorge und Pastoralarbeit“ zu leiten.
Die Weiterbildung in der Weiterbildnerstufe umfasst in der Regel 3- 4 Jahre. Inhalte der Weiterbildung sind:
Die Anerkennung als Weiterbildner bzw. als Weiterbildnerin erfolgt nach:
Die Anerkennung als Weiterbildner bzw. als Weiterbildnerin wird von der Weiterbildungskommission (DGfP/GPP) ausgesprochen.
Es wird der Titel „Weiterbildner/Weiterbildnerin (DGfP/GPP)“ verliehen. Dies wird von der Sektion zertifiziert.
Lehrsupervisor bzw. Lehrsupervisorin (GPP)
Nach mindestens dreijähriger Praxis als Weiterbildnerin bzw. als Weiterbildner kann die Weiterbildungskommission der Sektion GPP auf Antrag die Ernennung zum „Lehrsupervisor (DGfP)“ bzw. zur
„Lehrsupervisorin (DGfP)“ empfehlen. Die Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) stellt darüber ein entsprechendes Zertifikat aus.
Ein Merkblatt über die Voraussetzungen zur Anerkennung kann bei der Weiterbildungskommission der Sektion GPP angefordert werden.
Gestaltseelsorge und Psychodrama, zwei exponierte Verfahren im Bereich der Humanistischen Psychologie, haben, bei aller Unterschiedlichkeit im einzelnen, Gemeinsamkeiten für das Wertesystem, für das sie einstehen:
Beide Verfahren wirken seit langem auf vielfältige Weise in die kirchliche Fort- und Weiterbildung hinein.
Die Verbindung von Psychologie und Theologie wird als reizvolle und notwendige Herausforderung angesehen. Ziel ist es, zwischen Entwicklung und Begrenzung zu einer persönlichkeitsspezifischen Lebens- und Glaubensgestalt zu finden, sowie eine seelsorgliche und pastoralpsychologische Identität und Professionalität zu ermöglichen.
Die Mitglieder der Sektion sind in kirchlichen, religionspädagogischen und diakonischen Handlungsfeldern sowie an Weiterbildungsinstituten oder Hochschulen tätig. Sie teilen das Interesse an pastoralpsychologischen Fragestellungen und pflegen den fachlichen Austausch.
Voraussetzung für den Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft in der Sektion ist ein abgeschlossenes theologisches oder religionspädagogisches Hochschulstudium (Äquivalente sind möglich) sowie eine abgeschlossene Weiterbildung im Bereich „Gestalttherapeutische Seelsorge“ oder „Psychodrama“.
Die außerordentliche Mitgliedschaft in der Sektion kann nach 240 Stunden Weiterbildung in den o.g. Verfahren erworben werden.
Zielgruppe für Weiterbildungen
Angesprochen sind Menschen in pastoralen Arbeitsfeldern, wie PfarrerInnen, Priester, PastoralreferentInnen, DiakonInnen, ReligionspädagogInnen, GemeindereferentInnen, Ordensleute, sowie MitarbeiterInnen, die beruflich oder ehrenamtlich als SeelsorgerInnen in kirchlichen Beratungsstellen oder mit speziellem Auftrag z.B. in Kliniken, Schulen, Strafanstalten, Alteneinrichtungen arbeiten.
Zulassungsvoraussetzungen
Die BewerberInnen sollen ein abgeschlossenes Studium (Universität, Fachhochschule) vorweisen können und möglichst über mindestens 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung im kirchlich-diakonischen Arbeitsfeld verfügen.
Für die Zulassung zur Weiterbildung Supervision ist der Abschluss der Weiterbildung Gestalttherapeutische Seelsorge mit der Empfehlung der Leitung der Weiterbildungsgruppe erforderlich. Bei DGfP-fremder Leitung ist zusätzlich die Empfehlung der verfahrensspezifischen Mitglieder der Weiterbildungskommission nötig.
Ziele und inhaltliche Schwerpunkte der Weiterbildung
Person, Lebenshintergrund und Seelsorgeverständnis
Wichtigstes “Instrument” der Seelsorge sind die SeelsorgerInnen mit der eigenen Person. Wenn wir andere Menschen in den Spannungsfeldern des Lebens, in ihrer Lebenslust und Lebensangst, in ihren Krisen und Konflikten, in ihrem Neubeginn und Wandel seelsorglich begleiten, sind wir stets mit unserer ganzen Person gefordert. Wir müssen bewußt mit unseren eigenen Fähigkeiten und Grenzen sowie Ängsten umgehen können. Wir müssen zwischen Ich und Du, zwischen Mein und Dein unterscheiden können, damit wir nicht die eigenen ungelösten Probleme, unerfüllten Wünsche und Machtbedürfnisse unreflektiert in die Begegnung mit Ratsuchenden hineintragen. Grundlegend für die Ethik der Gestalttherapeutischen Seelsorge ist es, anderen Menschen so zu begegnen, dass sie jeweils ihre eigene Entscheidung und den jeweils eigenen Weg finden können. Das erfordert von den SeelsorgerInnen in hohem Maße Arbeit an der eigenen Person. Entsprechend setzen wir in der Weiterbildung von GestaltseelsorgerInnen stets bei deren eigenen Erfahrungen und Bedürfnissen, Lebensvorstellungen und Seelsorgekonzepten an, mit dem Ziel, dass die TeilnehmerInnen im Hinhören auf andere und in Abgrenzung von anderen ihr eigenes Seelsorgeverständnis reflektieren und entwickeln können.
Seelsorge für SeelsorgerInnen
Wir verstehen unsere Weiterbildungsgruppen immer auch als “Seelsorge für SeelsorgerInnen“, d.h. Seelsorge wird im Vollzug des Gruppenerlebens erfahren und gelernt. Als Kontext kommt dabei auch das jeweilige kirchliche Umfeld mit seinen Organisations- und Leitungsstrukturen, seinen Beziehungsdynamiken, seinen Norm- und Wertsetzungen in den Blick.
Glaube und Theologie
Wie können biblische Texte und christliche bzw. religiöse Traditionen verantwortlich in die Seelsorge und in die pastorale Arbeit eingebracht werden? Mitunter stehen die eigene religiöse Prägung oder eine primär gedanklich gelernte Theologie einer lebensnahen Vermittlung von Glaubensinhalten im Wege. Es geht in den Weiterbildungsgruppen immer auch um ein Aufarbeiten der eigenen religiösen Biografie und um einen erfahrungsbezogenen und reflektierten Umgang mit biblischen Texten und dogmatischen Traditionen. Die Fähigkeit, christliche Überlieferung als Ausdruck gelebter Erfahrung deuten zu können, stellt eine wichtige Voraussetzung für die Klärung des eigenen Glaubens- und Seelsorgeverständnisses dar.
Zum Verfahren der Gestalttherapeutischen Seelsorge
Das Verfahren der Gestalttherapeutischen Seelsorge wird durch Konzepte wie Korrespondenz, Figur / Grund, Mehrperspektivität, komplexe Bewusstheit, sozio-ökologische Wahrnehmung, kognitives, emotionales und soziales Lernen, Gesundheit und Kreativität u.a. charakterisiert. Bei dem Verfahren handelt es sich um ein Integrationsmodell, in dem u.a. die Aktive Psychoanalyse Ferenczis, die Gestalttherapie von Perls, das Psychodrama von Moreno sowie kognitive und leibtherapeutische Ansätze zu einem erlebnisaktivierenden Verfahren verbunden werden. Dementsprechend wird mit unterschiedlichen Methoden und Techniken gearbeitet, z.B. mit psychodramatischem Rollenspiel, kreativen Medien, Bibliodrama, Triadenarbeit, Einzel-Lehrtherapie. In der Weiterbildung werden die Bereiche Selbsterfahrung, Theorie und Supervision miteinander verbunden.
Je nach Weiterbildungsinstitut finden vor Beginn Zulassungsgespräche bzw. ein Zulassungsseminar statt. Die Weiterbildung ist in eine Grund- und eine Aufbaustufe gegliedert. Bis zu ihrem Abschluss nach der Anwenderstufe umfasst sie 820 Stunden. (Mit „Stunden“ sind in der Folge Unterrichtsstunden von 45 min gemeint. 8 Unterrichtsstunden sind eine Weiterbildungseinheit WE).
Die Grund- und Aufbaustufe erfolgt in einer geschlossenen Weiterbildungsgruppe von ca. 4 - 10 TeilnehmerInnen. Die Stufen müssen nicht zwangsläufig unmittelbar zeitlich nacheinander absolviert werden.
Die Grundstufe umfasst 240 Stunden (30 WE. Sie enthält folgende Elemente:
Mit dem Abschluss der Grundstufe wird eine pastoralpsychologische Basisqualifikation erworben, wie sie von den Kirchen häufig als Voraussetzung für eine Stellenbesetzung im Bereich Seelsorge erwartet wird. Das Weiterbildungsinstitut bescheinigt den Abschluss der Grundstufe. Bei Empfehlung durch die Leitung der Weiterbildungsgruppe ist ein Übergang in die Aufbaustufe möglich.
Nach Abschluss der Grundstufe kann ein Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft in der DGfP gestellt werden.
Die Aufbaustufe umfasst 580 Stunden (72,5 WE).
In der Aufbaustufe werden die eigene Selbsterfahrung, das Durcharbeiten eigener Lebensthemen sowie das Verstehen von Gruppendynamik vertieft. Kenntnisse in Theorie und Methodik werden erweitert und die Arbeit mit Gestaltmethodik im eigenen Arbeitsfeld eingeübt und reflektiert.
Vermittelt werden:
Die Aufbaustufe beinhaltet folgende Elemente:
Den Abschluss der Weiterbildung bildet ein Kolloquium am jeweiligen Ausbildungsinstitut auf Grundlage der schriftlichen Arbeit. Danach kann der Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft in der DGfP bei der Weiterbildungskommission GPP gestellt werden.
Die Weiterbildung qualifiziert für die Supervision von Einzelnen, Gruppen und Teams in kirchlichen und anderen Arbeitsfeldern. Sie setzt den Abschluss der Weiterbildung in gestalttherapeutischer Seelsorge voraus. Es bedarf einer Empfehlung durch die Leitung der Weiterbildungsgruppe.
Vermittelt werden grundlegende supervisorische Kompetenzen wie gruppenanalytische Kompetenz, diagnostische Kompetenz, systemische Kompetenz, Feldkompetenz, Methodenkompetenz und mehr.
Die Weiterbildung umfasst 590 Stunden und gliedert sich in folgende Elemente:
Den Abschluss der Weiterbildung bildet ein Kolloquium mit der Weiterbildungskommission der Sektion GPP auf Grundlage der schriftlichen Arbeit. Mit der Anmeldung zum Kolloquium sind die Arbeit sowie der Nachweis der erforderlichen Weiterbildungsbestandteile bei der Weiterbildungskommission einzureichen. Bei erfolgreichem Abschluss wird der Titel „Supervisor/ Supervisorin DGfP“ verliehen. Die Zertifizierung erfolgt über die DGfP.
Voraussetzung für die Ausbildung zum „Weiterbildner / zur Weiterbildnerin GPP“ ist die Anerkennung als „Supervisor / Supervisorin DGfP“ sowie die Empfehlung der Leitung der Weiterbildung Supervision.
In der Stufe Weiterbildungsleitung wird die Qualifikation zur selbständigen Planung und Leitung von Weiterbildungsgruppen in „Gestalttherapeutischer Seelsorge und Supervision“ erworben.
Die Weiterbildung hat einen Umfang von 596 Stunden.
Sie umfasst folgende Elemente:
Die Anerkennung als WeiterbildnerIn erfolgt auf Empfehlung der BegleitsupervisorIn. Es findet ein Kolloquium mit der Weiterbildungskommission statt. Die Weiterbildung wird mit der Graduierung „Weiterbildnerin / Weiterbildner GPP“ abgeschlossen. Die Zertifizierung erfolgt über die Sektion GPP.
Wenn eine mindestens dreijährige Praxis als WeiterbildnerIn vorliegt, kann die Ernennung zur „LehrsupervisorIn GPP“ erfolgen. Die Zertifizierung erfolgt durch die DGfP. Ein Merkblatt über die Voraussetzungen zur Anerkennung kann von der Weiterbildungskommission der Sektion GPP angefordert werden.
Alle ordentlichen Mitglieder der Sektion sind zur kontinuierlichen Fortbildung und zur Reflexion der eigenen pastoralpsychologischen Arbeit verpflichtet. Nach der Anerkennung als „Supervisor / Supervisorin DGfP“ wird der Nachweis supervisionsrelevanter Fortbildungen erwartet. Als solche gelten auch die Jahreskongresse der DGfP und Sektionstagungen.
Die Standards werden spätestens nach sieben Jahren einer Prüfung unterzogen.
1. Aufgaben
1.1 Durchführung der Kurse in der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Supervision
1.2 Lehrsupervision für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Anwendungsstufe und der Pastoralpsychologischen Weiterbildung in Supervision .
1.3 Lehrsupervision für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Pastoralpsychologischen Weiterbildung zum Weiterbildner, Weiterbildnerin (GPP)
1.4 Durchführung des Weiterbildungstraining für Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Weiterbildung zum Weiterbildner, zur Weiterbildnerin
1.5 Kontrollsupervision für Leiterinnen und Leiter der Weiterbildungen Grund- und Anwendungsstufe, Supervision und zum Weiterbildner, zur Weiterbildnerin.
2. Voraussetzungen
Lehrsupervisorin bzw. Lehrsupervisor kann werden, wer als Weiterbildnerin, Weiterbildner (GPP) anerkannt ist und drei Jahre eigene Praxis als Weiterbildnerin, Weiterbildner (GPP) nachweist und mindestens eine Grund -und eine Anwendungsstufe mit Kontrollsupervision geleitet hat.
Darüber hinaus müssen Supervisionsprozesse in unterschiedlichen Settings, d.h. Einzel-, Gruppen-, und Teamsupervisionen (Feldsupervision) außerhalb von Weiterbildungszusammenhängen nachgewiesen werden.
Erwartet wird der Nachweis supervisionsrelevanten Fortbildung nach der Anerkennung als Supervisor/ Supervisorin DGfP, als solche gelten auch Jahreskongresse und Sektionstagungen(DGfP) und Kongresse der DGSv.
3. Umfang und Inhalt
3.1 Der Nachweis von 30 Stunden à 45 min Kontrollsupervisionen, begleitend zur Leitung von Grund- und Anwendungsstufe.
3.2 Der Nachweis von 10 Supervisionsprozessen (Feldsupervision) in den Settings Einzel-, Gruppen-, und Teamsupervision (Auflistung).
3.3 Der Nachweis supervisionsrelevanter Fortbildung und/ oder Weiterbildung nach der Anerkennung als Supervisor/Supervisorin DGfP über 100 Stunden á 45 min. ( entspricht 4 Kongressen über 3 Tage)
4. Anerkennungsverfahren
4.1 Die Weiterbildungskommission überprüft den Antrag auf Vollständigkeit und spricht die Anerkennung als Lehrsupervisor bzw. Lehrsupervisorin aus.
4.2 Auf Empfehlung der Weiterbildungskommission stellt die Deutsche Gesellschaft für Pastoralpsychologie (DGfP) ein entsprechendes Zertifikat aus.
5. Qualitätssicherung
5.1 Regelmäßige Kontrollsupervision der Arbeit als Lehrsupervisor/ Lehrsupervisorin wird von der Sektion GPP erwartet.
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